Alka-Seltzer enthält den Wirkstoff Acetylsalicylsäure. Dieser hat schmerzlindernde, fiebersenkende und entzündungshemmende Eigenschaften.
Alka-Seltzer eignet sich zur Kurzzeitbehandlung, d.h. zur maximal 3 Tage dauernden Behandlung von leichten bis mässig starken, akuten Schmerzen (Kopfschmerzen, Zahnschmerzen, Schmerzen im Bereich von Gelenken und Bändern, Rückenschmerzen) und zur symptomatischen Behandlung von Fieber und/oder Schmerzen bei Erkältungskrankheiten.
Jugendliche ab 12 Jahren nur nach ärztlicher Verschreibung und nur als Mittel der zweiten Wahl (siehe «Wann ist bei der Einnahme von Alka-Seltzer Vorsicht geboten?»).
Alka-Seltzer darf nicht länger als 3 Tage angewendet werden, ausser auf ärztliche Verschreibung.
Schmerzmittel sollen nicht ohne ärztliche Kontrolle über längere Zeit regelmässig eingenommen werden. Längerdauernde Schmerzen bedürfen einer ärztlichen Kontrolle.
Die angegebene oder vom Arzt bzw. der Ärztin verschriebene Dosierung darf nicht überschritten werden.
Es ist auch zu bedenken, dass die langdauernde Einnahme von Schmerzmitteln ihrerseits dazu beitragen kann, dass Kopfschmerzen weiter bestehen.
Die langfristige Einnahme von Schmerzmitteln, insbesondere bei Kombination mehrerer schmerzstillender Wirkstoffe, kann zur dauerhaften Nierenschädigung mit dem Risiko eines Nierenversagens führen.
In folgenden Fällen dürfen Sie Alka-Seltzer nicht anwenden:
Während der Behandlung mit Alka-Seltzer können im oberen Magen-Darm-Trakt Schleimhautgeschwüre, selten Blutungen oder in Einzelfällen Perforationen (Magen-/Darm-Durchbrüche) auftreten. Diese Komplikationen können während der Behandlung jederzeit auch ohne Warnsymptome auftreten. Um dieses Risiko zu verringern, sollte die kleinste wirksame Dosis während der kürzest möglichen Therapiedauer angewendet werden. Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, wenn Sie Magenschmerzen haben und einen Zusammenhang mit der Einnahme des Arzneimittels vermuten.
Ältere Patienten können empfindlicher auf das Arzneimittel reagieren als jüngere Erwachsene. Es ist besonders wichtig, dass ältere Patienten eventuelle Nebenwirkungen sofort Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin melden.
Bei Asthma, bei Nesselfieber, Nasen-Polypen, bei Heuschnupfen oder anderen Allergien, bei einer seltenen erblichen Krankheit der roten Blutkörperchen, dem so genannten «Glucose-6-Phosphat-Dehydrogenasemangel» sowie bei einer Behandlung mit gerinnungshemmenden Mitteln („Blutverdünner“, Antikoagulantien) oder blutdrucksenkenden Mitteln (Antihypertensiva) soll die Einnahme nur nach strengen Anweisungen des Arztes bzw. der Ärztin erfolgen.
Patienten und Patientinnen, die sich auf ärztliche Anweisung kochsalzarm ernähren müssen (z.B. bei Nierenleiden, schwere Herzinsuffizienz), sollten Alka-Seltzer Brausetabletten wegen des hohen Natriumgehalts nur in Ausnahmefällen anwenden.
Jugendliche ab 12 Jahren mit Fieber, Grippe, Windpocken oder anderen Virus-Erkrankungen dürfen Alka-Seltzer nur nach Anweisung des Arztes bzw. der Ärztin und nur als Mittel der zweiten Wahl einnehmen. Kommt es bei diesen Erkrankungen oder nach ihrem Abklingen zu Bewusstseinsstörungen mit Erbrechen, sollte unverzüglich der Arzt bzw. die Ärztin konsultiert werden.
Bei gleichzeitiger und längerer Anwendung von Alka-Seltzer kann die Wirkung von Kortisonpräparaten, krampflösenden Mitteln (Antiepileptika), Blutverdünnern, Digoxin und von Lithiumpräparaten gegen Depressionen verstärkt werden. Es kann zu einer Steigerung der unerwünschten Wirkungen dieser Arzneimittel kommen. Die Wirkung von Gichtmitteln (Probenecid und Sulfinpyrazon), harntreibenden Mitteln (Diuretika) und Mitteln gegen erhöhten Blutdruck kann vermindert werden. Bei Anwendung von Rheumamitteln oder Methotrexat (das z.B. bei chronischer Polyarthritis eingenommen wird; siehe auch Rubrik «Wann darf Alka-Seltzer nicht angewendet werden?») ergibt sich eventuell eine Verstärkung der unerwünschten Wirkungen.
Alka-Seltzer kann bei gleichzeitiger Einnahme von Kortisonpräparaten, Alkohol oder Arzneimitteln aus der Gruppe der sog. Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmer gegen Depressionen das Risiko für Blutungen erhöhen.
Bei gleichzeitiger Einnahme von Alka-Seltzer und Antidiabetika (z.B. Insulin, Sulfonylharnstoffe) kann der Blutzuckerspiegel sinken.
Selbst in kleinen Dosen verringert die Acetylsalicylsäure die Ausscheidung von Harnsäure. Dies kann bei Patienten bzw. Patientinnen, welche bereits eine geringe Harnsäure-Ausscheidung aufweisen, Gicht auslösen.
Bei Zuständen mit erhöhter Blutungsgefahr (z.B. Monatsblutung oder Verletzungen) ist Vorsicht geboten, insbesondere während als auch nach operativen Eingriffen (auch bei kleineren Eingriffen wie z.B. Zahnextraktionen) kann es zu einer erhöhten Blutungsneigung kommen.
Über die Einnahme vor operativen Eingriffen ist der Arzt oder Zahnarzt bzw. die Ärztin oder Zahnärztin zu befragen bzw. zu informieren.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie
Sollten Sie schwanger sein oder eine Schwangerschaft planen, sollten Sie Alka-Seltzer nur nach Rücksprache mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin einnehmen. Im letzten Drittel der Schwangerschaft darf Alka-Seltzer nicht eingenommen werden.
Alka-Seltzer sollte während der Stillzeit nicht eingenommen werden, ausser Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin hat es Ihnen ausdrücklich erlaubt.
Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren und schwerer als 40 kg: 1-2 Brausetabletten
Eine Tagesdosis von 8 Tabletten darf beim Erwachsenen nicht überschritten werden.
Alka-Seltzer muss immer in Wasser aufgelöst werden. Die Einnahme kann etwa alle 4 Stunden wiederholt werden bis zu 4 Gaben innerhalb von 24 Stunden. Die Einnahme soll nicht auf nüchternen Magen erfolgen.
Jugendliche ab 12 Jahren dürfen Alka-Seltzer nur auf ärztliche Verschreibung und nur als Mittel der zweiten Wahl einnehmen.
Alka-Seltzer darf bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden.
Bei unkontrollierter Einnahme (Überdosis) unverzüglich einen Arzt bzw. eine Ärztin konsultieren. Ohrensausen und/oder Schweissausbrüche können ein Hinweis auf eine Überdosierung sein.
Halten Sie sich an die in dieser Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt bzw. der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihrer Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.
Als Nebenwirkung können Magenbeschwerden auftreten. In seltenen Fällen können Überempfindlichkeitsreaktionen, wie Schwellung der Haut und Schleimhäute (z.B. verstopfte Nase), Hautausschläge, Asthma, Atemnot sowie Magen-/Darm-Geschwüre und Magen-/Darm-Blutungen, Blutergüsse, Nasenbluten oder Zahnfleischbluten auftreten. Sehr selten sind auch schwerwiegende Blutungen berichtet worden, die in Einzelfällen möglicherweise lebensbedrohlich sein können. Über Veränderungen der Darmwand wurde berichtet Treten Zeichen einer Überempfindlichkeitsreaktion auf, ist das Arzneimittel abzusetzen und der Arzt bzw. die Ärztin zu konsultieren. Kommt es während der Behandlung zu einer Schwarzfärbung des Stuhls oder zu blutigem Erbrechen, soll das Arzneimittel abgesetzt und unverzüglich der Arzt bzw. die Ärztin aufgesucht werden. Selten kommt es zu Schwindel, Kopfschmerzen, Sehstörungen und Verwirrtheitszuständen.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin informieren.
Bei Raumtemperatur (15 - 25°C) lagern und vor Feuchtigkeit schützen. Das Arzneimittel ist ausserhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren!
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker oder Drogist bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.
1 Brausetablette enthält 324 mg Acetylsalicylsäure.
Aromastoffe, Natriumsaccharat, Konservierungsmittel: Natriumbenzoat (E 211) und weitere Hilfsstoffe.
08671 (Swissmedic)
In Apotheken und Drogerien, ohne ärztliche Verschreibung.
Packungen mit 20 Brausetabletten.
Bayer (Schweiz) AG, 8045 Zürich.
Diese Packungsbeilage wurde im September 2021 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
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