Sidroga Abführtee enthält die folgenden Pflanzenteile in getrockneter Form und fein geschnittener Qualität: Süsser Fenchel (Früchte), Sennesfrüchte, Sternanis (Früchte) und Süssholzwurzel.
Den in Sidroga Abführtee enthaltenen Sennesfrüchten werden traditionsgemäss die Darmtätigkeit anregende und abführende Eigenschaften zugeschrieben. Sidroga Abführtee wird verwendet bei gelegentlicher Verstopfung (z.B. bei Kostumstellung, Ortswechsel, Bettlägerigkeit).
Bei Verstopfung sollten Sie, wenn möglich, genügend rohfaserreiche pflanzliche Nahrung und regelmässig viel Flüssigkeit einnehmen und für ausreichende körperliche Bewegung sorgen.
Bei andauernder oder immer wiederkehrender Verstopfung empfiehlt es sich, einen Arzt bzw. eine Ärztin aufzusuchen und die Ursachen dafür abklären zu lassen.
Bei Kindern unter 12 Jahren nur nach ärztlicher Verschreibung anwenden. Sidroga Abführtee darf bei Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes sowie bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber einem der Bestandteile (siehe «Was ist in Sidroga Abführtee enthalten?») nicht angewendet werden.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen!
Abführmittel sollen, wegen einer möglichen Gewöhnung, nur gelegentlich und nicht länger als 1–2 Wochen eingenommen werden. Bei länger andauernder Anwendung oder zu häufigem Gebrauch oder einer höheren als der empfohlenen Dosierung können Durchfall mit Wasserverlust und Störungen des Wasser- und Mineralstoffhaushaltes (Kaliumverlust) auftreten sowie die Darmschleimhaut geschädigt werden. Langzeitbehandlungen gehören unter ärztliche Kontrolle.
Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten. Sidroga Abführtee darf während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit nur nach Rücksprache mit einem Arzt bzw. einer Ärztin eingenommen werden.
Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren trinken abends 1 Tasse Sidroga Abführtee. Wird der Tee vor dem Schlafengehen eingenommen, so bleibt die Nachtruhe in der Regel ungestört. Die abführende Wirkung tritt dann morgens respektive 8 bis 12 Stunden nach der Einnahme ein.
Zubereitung: Übergiessen Sie pro Tasse 1 oder 2 Teebeutel mit siedendem Wasser und lassen Sie die Beutel 5 bis 10 Minuten darin ziehen. Nehmen Sie anschliessend die Teebeutel heraus und drücken Sie sie über der Tasse leicht aus. Süssen Sie Ihren Tee erst, nachdem Sie die Teebeutel aus der Tasse genommen haben. Zum Süssen können Sie sowohl natürlichen als auch künstlichen Zucker verwenden.
Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt bzw. von der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. mit Ihrer Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.
Folgende Nebenwirkungen können bei der Einnahme von Sidroga Abführtee auftreten:
Selten leichte Bauchkrämpfe oder Blähungen.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin informieren.
Sidroga Abführtee ist bei Raumtemperatur (15–25 °C), vor Licht geschützt, an einem trockenen Ort und ausserhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren.
Die Doppelkammerbeutel in Aromaschutzverpackung dürfen nur bis zu dem auf dem Behälter mit «Exp.» bezeichneten Datum verwendet werden.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker oder Drogist bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.
1 Doppelkammerbeutel enthält in getrockneter Form und fein geschnittener Qualität 1,0 g einer Mischung bestehend aus: Sennesfrüchte 67%, Süsser Fenchel (Früchte) 20%, Sternanis (Früchte) 8% und Süssholzwurzel 5%.
54948 (Swissmedic).
In Apotheken und Drogerien, ohne ärztliche Verschreibung.
Schachteln mit 20 Doppelkammerbeuteln in Aromaschutzverpackung.
Sidroga AG, 4310 Rheinfelden.
Diese Packungsbeilage wurde im September 2010 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
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